Begriff der Ehe

Im althochdeutschen ewe ( = Recht, Gesetz), von dem das Wort Ehe abgeleitet ist, klingt etymologisch der Begriff Ewigkeit mit, etwa in dem Sinne, dass etwas seit ewigen oder für ewige Zeiten gilt. Im Lateinischen weist das Wort matrimonium auf die Mutterschaft als zentralen Aspekt der Ehe hin. Der Begriff conjugium bezeichnet bildhaft zwei unter einem Joch (= jugum), die so lange stark sind, wie sie gemeinsam in eine Richtung ziehen. Schließlich wird das Wort connubium (von nubes = Wolke) als Hinweis auf den Hochzeitsschleier der Braut gedeutet. Quelle: Logik der Liebe – P. Martin Ramm FSSP – Grundlegendes und Konkretes zu Ehe, Familie und Menschsein – Thalwil2017 – Seite: Teil 182.