Buße und Bußsakrament
Buße – Reue (Poenitentia) ist ein Schmerz der Seele über etwas, was man begangen hat
a) Als Regung des sinnlichen Begehrungsvermögens ist der Reueschmerz ein Unlustgefühl – aus der sinnlichen Welt stammend – manchmal eine Begleiterscheinung des Reueaktes – ein naturhaftes Mitschwingen der Sinne mit der Seele – zuweilen auch wertlose „Rührung“. b) Von dem fühlbaren Schmerz der Seele unterscheiden wir die bewußte Reue – eine freie Entscheidung des Willens, der sich mit der begangenen Tat auseinandersetzt und eine Bewegung in der Seele verursacht, um diese selbst vom Bösen zurückzuführen und die böse Gesinnung aus dem Inneren auszustoßen. Max Scheler, der scharfsinnige Beobachter des Phänomens der Reue (1), nennt diese natürliche Reue „die mächtigste Selbstregenerationskraft der sittlichen Welt“, die „revolutionäre Kraft“ im Menschen, „eine zielgemäße Bewegung des Gemütes angesichts der Schuld, eine emotionale Negation, eine Entmächtigung der Fortwirksamkeit der Schuld, eine geheime Anstrengung, diese aus dem Personkern herauszustoßen, um die Person heil zu machen.“ c) Die christliche Reue und Buße unterscheidet sich von diesem natürlichen Heilungsprozess der Seele durch ihre Hinordnung auf Gott, auf die Passio Christi. In der geoffenbarten Religion mündet die religiöse Buße und Reue aus in einen kultischen Akt, in dem die Sünde geoffenbart und die gewährte Verzeihung durch ein göttliches Zeichen bestätigt wird (2). Im Alten Bund war dieses göttliche Zeichen ein Sündopfer, bei dem der Sünder dem Priester seine Sünde bekannte (3). Im Neuen Bund ist es ein Sakrament. Die Verbindung zwischen Sakrament und Bußakt ist so innig, daß eine Todsünde ohne Sakrament nicht vergeben werden kann. Die Verzeihung der lässlichen Sünde ist wohl ohne Sakrament, nie aber ohne den Akt der Buße möglich. Die Buße des Menschen hat in jedem Fall ihre Kraft aus dem Leiden Christi – die uns im Sakrament zugewiesen wird – entweder durch Begierdebeichte vor Gott – oder durch äußere Beichte vor der Kirche (4). Der menschliche Bußakt ist also ein Empfang des Sakramentes der Begierde nach. Bei vollkommener Reue werden die Sünden verziehen aus der Kraft des Sakramentes. Es gibt eine Begierdebeichte, wie es eine Begierdetaufe, Begierdekommunion und Begierdekrankensalbung gibt. (1) Vom Ewigen im Menschen, Berlin 1933, S. 41 ff.; ferner S. 5, 18, 37 (2) ex institutione divina – S. th. III, 85, 2 und 3; III, 84, 7 und ad 1; ferner S. th. I, II, 91, 4 (3) vergleiche S. th. III, 84,7 ad 2 und 3 Mos. 5, 17 (4)Empfang des Sakramentes – in voto vel in rei veritate – vergleiche Trid. Sess. 14, cap. 4 de contritione; S. c. Gent IV, 72 Quelle: Katechetisches Handbuch – zum katholischen Katechismus – 2. Band – von Alfred Barth – Schwabenverlag – Stuttgart. S. 366fHelfen Sie uns mit einer Spende, die Andacht zu Muttergottes in Deutschland zu verbreiten.
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