China verbietet Religionsunterricht
(IGFM) Religionsunterricht gibt es an Chinas Schulen nicht. Weder bieten staatliche Schulen derartigen Unterricht an, noch duldet die Kommunistische Partei Chinas, dass irgendeine Religionsgemeinschaft selbst Schulen für Kinder betreibt.
Lediglich die fünf offiziell anerkannten Glaubensgemeinschaften – Buddhismus, Taoismus, protestantisches und katholisches Christentum und Islam – dürfen theologische Institute für Studenten oberhalb des Schulalters unterhalten. IGFM_Logo_blau_R32 G90 B165
Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wird deren Zahl und Effektivität allerdings durch eine Vielzahl bürokratischer und finanzieller Hürden stark eingeschränkt, und der Staat schreibt selbst diesen Instituten „patriotische Erziehung“ als Teil des Lehrplans vor.
Zwar lässt das chinesische Gesetz durchaus zu, dass Minderjährige Religionsunterricht erhalten. Wie bei so vielen Dingen in der Volksrepublik China sieht die Praxis allerdings völlig anders aus. Insbesondere der Rom-treue Teil der katholischen Kirche in China sowie die zahlreichen nicht amtlich registrierten protestantischen Hauskirchen hätten nach Angaben der IGFM keinerlei Möglichkeit, formellen Religionsunterricht für ihre Kinder abzuhalten. An den Universitäten der Volksrepublik ist sogar jegliche religiöse Betätigung streng verboten, auch für ausländische Studierende.
Religion ist in China strengen Gesetzen unterworfen; Religionsgemeinschaften müssen sich bei den Behörden registrieren und haben strenge Auflagen zu erfüllen. Die buddhistische Meditationsschule Falun Gong ist sogar vollständig verboten und wird von der Regierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt.
Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, kritisiert die Einschränkungen durch die Führung in Peking scharf. „Die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf freie Ausübung der Religion, ist ein fundamentales Grundrecht aller Menschen; gleiches gilt für das Recht auf Bildung“, so Lessenthin.
Mit ihrer Gesetzgebung gegen religiösen Unterricht verletze die Kommunistische Partei Chinas gleich beide Grundrechte. „Die Regierung verhindert religiöse Erziehung und versucht gleichzeitig, die nächste Generation von Chinesen mit ihrer eigenen Ideologie zu indoktrinieren. Beides fügt sich nahtlos ein in einen langen Katalog schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die ihren Ursprung in Peking bei der Regierung der Volksrepublik China haben“, fasst Lessenthin zusammen.
Lediglich die fünf offiziell anerkannten Glaubensgemeinschaften – Buddhismus, Taoismus, protestantisches und katholisches Christentum und Islam – dürfen theologische Institute für Studenten oberhalb des Schulalters unterhalten. IGFM_Logo_blau_R32 G90 B165
Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wird deren Zahl und Effektivität allerdings durch eine Vielzahl bürokratischer und finanzieller Hürden stark eingeschränkt, und der Staat schreibt selbst diesen Instituten „patriotische Erziehung“ als Teil des Lehrplans vor.
Zwar lässt das chinesische Gesetz durchaus zu, dass Minderjährige Religionsunterricht erhalten. Wie bei so vielen Dingen in der Volksrepublik China sieht die Praxis allerdings völlig anders aus. Insbesondere der Rom-treue Teil der katholischen Kirche in China sowie die zahlreichen nicht amtlich registrierten protestantischen Hauskirchen hätten nach Angaben der IGFM keinerlei Möglichkeit, formellen Religionsunterricht für ihre Kinder abzuhalten. An den Universitäten der Volksrepublik ist sogar jegliche religiöse Betätigung streng verboten, auch für ausländische Studierende.
Religion ist in China strengen Gesetzen unterworfen; Religionsgemeinschaften müssen sich bei den Behörden registrieren und haben strenge Auflagen zu erfüllen. Die buddhistische Meditationsschule Falun Gong ist sogar vollständig verboten und wird von der Regierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt.
Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, kritisiert die Einschränkungen durch die Führung in Peking scharf. „Die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf freie Ausübung der Religion, ist ein fundamentales Grundrecht aller Menschen; gleiches gilt für das Recht auf Bildung“, so Lessenthin.
Mit ihrer Gesetzgebung gegen religiösen Unterricht verletze die Kommunistische Partei Chinas gleich beide Grundrechte. „Die Regierung verhindert religiöse Erziehung und versucht gleichzeitig, die nächste Generation von Chinesen mit ihrer eigenen Ideologie zu indoktrinieren. Beides fügt sich nahtlos ein in einen langen Katalog schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die ihren Ursprung in Peking bei der Regierung der Volksrepublik China haben“, fasst Lessenthin zusammen.
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