Die Auslegung des Glaubenserbes

Das Glaubenserbe ist der Kirche als ganzes anvertraut
Das in der Heiligen Überlieferung und in der Heiligen Schrift enthaltene „Heilige Erbe“ des Glaubens [depositum fidei) ist von den Aposteln der Kirche als ganzer anvertraut worden. „Ihr anhängend verharrt das ganze heilige Volk, mit seinen Hirten vereint, ständig in der Lehre und Gemeinschaft der Apostel, bei Brotbrechen und Gebeten, so dass im Festhalten um überlieferten Glauben, in seiner Verwirklichung und in seinem Bekenntnis ein einzigartiger Einklang zwischen Vorstehern und Gläubigen zustande kommt.“ Das Lehramt der Kirche „Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes authentisch auszulegen, ist allein dem lebendigen Lehramt der Kirche“ - das heißt den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom - „anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird“ (DV 10). „Das Lehramt seht also nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nur lehrt, was überliefert ist, da es ja dieses (Wort Gottes) nach göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes ehrfürchtig hört, heilig bewahrt und treu erklärt und all das, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Erbe des Glaubens schöpft“ (DV 10). Die Gläubigen rufen sich das Wort Christi an die Apostel ins Gedächtnis: „Wer euch hört, hört mich“ (Lk 10, 16) und nehmen die Lehren und Weisungen, die ihnen ihre Hirten in verschiedenen Formen geben, willig an. Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche – Oldenbourg – Benno – Paulusverlag – Veritag