Die christliche Ehe ist unauflöslich 1
Das kirchliche Gesetzbuch sagt (C. 1141): „Die gültige
und vollzogene Ehe, kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde,
außer durch den Tod, aufgelöst werden.“
Diese bedingungslose Unauflöslichkeit der Ehe fordert Gott selber, das fordert die Kirche, das fordert die Natur.
1. Christus, Gottes eingeborener Sohn, verbietet
eindeutig die Auflösung der Ehe. Einst traten Pharisäer zum Herrn und fragten: „Ist
es dem Mann erlaubt, sein Weib zu entlassen?“ Er gab ihnen zur Antwort: „Habt
ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer im Anfang den Menschen als Mann und Weib
geschaffen und gesagt hat: Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt
seinem Weib an, und die zwei werden ein Fleisch? Sie sind also nicht mehr zwei,
sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht
trennen!“ Da wandten die Pharisäer ein: „Weshalb hat dann Moses geboten, dem
Weib den Scheidebrief auszustellen und es zu entlassen?“ Er entgegnete ihnen: „Wegen
eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Weiber zu entlassen: Im Anfang
war es nicht so. Ich aber sage euch:
Wer sein Weib entlässt und eine andere heiratet, begeht einen Ehebruch; und
wenn ein Weib ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie einen
Ehebruch“ (Mt 19, 3. 9; Mk 10, 2-19). Bei Lukas lesen wir das Wort des Herrn: „Wer
sein Weib entlässt und eine andere heiratet, bricht die Ehe; und wer eine vom
Mann Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe“ (16,18). Ebenso heißt es
bei Matthäus: „Es ist gesagt worden: Wer sein Weib entlassen will, stelle ihr
einen Scheidebrief aus. Ich aber sage euch: Jeder, der sein Weib entlässt, es
sei denn wegen Ehebruchs, der macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine
Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ (5,31).
Eindeutiger hätte der Herr nicht reden können. Aufs
klarste und entschiedenste lehrt er die Unauflöslichkeit der Ehe, die
fortdauernde Treupflicht der Ehegatten. Nur im Falle eines Ehebruches lässt der
Herr eine zeitweilige Trennung zu; aber auch hier bleiben die Gatten vor Gott
und im Gewissen verheiratet; eine Wiederverheiratung ist auch hier
ausgeschlossen.
Alphons Maria Rathgeber „Kirche und Leben“ „ein Buch von
der Schönheit und Segenskraft der Kirche. Verlag Albert Pröpster, Kempten im
Allgäu 1956. S. 143
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