Die Lehre vom Gebet im Katechismus

Der hl. Thomas verband die Lehre vom Gebet mit der Lehre von der christlichen Hoffnung. Was der Mensch zu erhoffen hat, ist im letzten Glaubensartikel enthalten. Ein rechtmäßiger Ort für die Lehre vom Gebet und von der Hoffnung wäre der Glaubensartikel vom ewigen Leben. In seinem Compendium theologiae verbindet der hl. Thomas den Glauben mit der Verkündigung der Glaubenswahrheiten, die Hoffnung mit dem Vaterunser, die Liebe mit den Pflichten und Geboten nach dem Willen Gottes. Johann Baptist Hirscher rät uns, die Sittenlehre als Bittenlehre zu sehen, insofern jedes Gebot eine Verheißung enthält für den guten Willen des Menschen (vergleiche Johann Baptist Hirscher, Christliche Moral, I, S. 456). Unser Katechismus behandelt die Lehre vom Gebet im Zusammenhang mit dem Vaterunser, weist ihr aber ihren Ort an bei den Sakramenten und bekundet damit, daß er das Gebet unter die Lebensbetätigungen des begnadeten Christen rechnet. - Das Vaterunser ist eine Existenzaufhellung und seine Theologie christliche Existenztheologie. Das Beten im Sinne des Vaterunsers ist das spezifisch christliche Beten. Darüber darf nicht vergessen werden, daß jeder Mensch auf Grund der Schöpfungsordnung zum Beten naturrechtlich verpflichtet ist (vergleiche 1. Gebot). Das christliche Gebet ist das Zwiegespräch des begnadeten Gotteskindes mit seinem Vater – setzt also Vertrautheit zwischen Gott und den Menschen – auf Grund der Taufe – voraus (Compendium, cap. 248). Der Mensch sieht sich mit seinen Schwächen und Nöten. Im Glauben erkennt er Gott als den Vater. Nun erwacht die Sehnsucht, zum Vater zu gehen, sich ihm zu offenbaren. Wer betet, hat die alleinige Hoffnung auf menschliche Stützen aufgegeben. Seine Seele ist in Bewegung auf Gott. Der Beter wagt das Gespräch mit Gott und legt vor Gott dar, was ihm fehlt und was er wünscht. Quelle: Katechetisches Handbuch zum katholischen Katechismus – von Alfred Barth – Schwabenverlag – Stuttgart