Missbrauch des Namen Gottes

Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heiß Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören“ (Dtn 6, 13). Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, daß das Wort des Menschen aud die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge. Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist. Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens. Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du solst keine Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du. dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht . . . Euer Ja sei ein Ja, euer Nein sei ein Nein; alles andere stammt vom Bösen“ (Mt. 5, 33-34. 37). Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim sprechen nur mit Bedacht seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird. In Anlehnung an den hl. Paulus hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z.B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit“ (CIC, can. 1199, § 1). Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden konnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlicher Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wwird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen. Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche -Oldenbourg – Benno – Paulusverlag -Veritas – Nr. 2150-2155