Noch bis zum 30. November Ablass für Verstorbene

Normalerweise kann man den vollkommenen Ablass für Verstorbene nur vom 1. – 8. November gewinnen. Anlässlich COVID-19 kann laut einem vatikanischen Dekret vom 22. Oktober 2020 ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats November 2020 erlangt werden. Das bedeutet: Man kann noch bis zum 30. November den Ablass für Verstorbene gewinnen! Besondere Erleichterungen sieht das Dekret für "ältere Menschen, Kranke und all jene, die aus schwerwiegenden Gründen nicht aus dem Haus gehen können" vor. Unter diese "schwerwiegenden Gründe" fällt auch die Einschränkung möglicher Ausgangsbeschränkungen. Es kann dann der vollkommene Ablass durch Gebete für Verstorbene auch zu Hause vor einem Bild Jesu oder der Jungfrau Maria erlangt und die anderen notwendigen Bedingungen später nachgeholt werden. Als Gebet empfiehlt die Pönitentiarie unter anderem den Rosenkranz. Beichte, Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes sollten dann "so bald wie möglich" verrichtet werden. Die Voraussetzung zur Erlangung des vollkommenen Ablasses gemäß Kirchenrecht (c. 996) sind fünf: *1. Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein. * 2. Er darf nicht exkommuniziert sein. * 3. Er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde haben). * 4. Er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen. * 5. Er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen. Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell fünf Bedingungen erfüllt werden:
  1. Die sakramentale Beichte innerhalb von sieben Tagen, zuvor oder danach (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen).
  2. Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen restlos nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche und damit die Reue des Herzens (contritio cordis).
  3. Empfang der heiligen Kommunion - also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie.
  4. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vater unser und Ave Maria).
  5. Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein bestimmtes Gebet, etwa ein Rosenkranz, oder der Besuch eines Ortes) und damit eine Genugtuung (satisfactio operis).
Mit bestem Dank,in Jesus und Maria Lukas Leubnitz