Religion und Sport!
Dieses aktuell gewordene Thema behandelt der bekannte Franziskanergelehrte und Seelsorger P. Dr. Erhard Schlund O.F.M. in der „Akademie“. Die Ergebnisse seiner Ausführungen fasst er in den folgenden Richtlinien zusammen:- „Jeder Mensch hat die Pflicht, den Leib als ein Geschenk Gottes zu erhalten und pfleglich zu behandeln, damit er den Lebensaufgaben, die Gott gestellt hat, und den Bedürfnissen der Seele möglichst lange und möglichst gut dienen kann.
- Er muß also trachten, dem Leib die größtmögliche Brauchbarkeit zu geben.
- Die größtmögliche Brauchbarkeit kann (u.a.) durch körperliche Übungen und Sport erreicht werden.
- Der Sport darf aber den religiösen Sinn nicht verdrängen.
- Der Sport darf die Erfüllung der kirchlichen Pflichten nicht hindern.
- Der Sport darf den seelischen Charakter nicht verderben.
- Der Sport darf die guten Sitten nicht verderben.
- Der Sport darf die Berufsarbeit und Berufstüchtigkeit nicht stören.
- Der Sport darf die Gesundheit nicht untergraben.
- Zuerst kommen die Pflichten der Seele und dann die des Leibes, aber beide sind religiöse Pflichten“.
Was der Mensch sät, das wird er auch ernten. Wer auf sein Fleisch sät, wird von dem Fleische Verderben ernten; wer aber auf den Geist sät, wird von dem Geist ewiges Leben ernten. (Gal. 6, 8.)
Quelle: „Sonne Dich“ – P. Max Dudle SJ. – Aktion „Deutschland Braucht Mariens Hilfe“ – DVCK e.V.Helfen Sie uns mit einer Spende, die Andacht zu Muttergottes in Deutschland zu verbreiten.
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