Von der Notwendigkeit des Gebetes - IV
Das Konzil von Trient (Sess. VI, can. 5) erklärt: „Wenn jemand behauptet, der Mensch könne ohne vorausgehende Anregung des hl. Geistes und ohne dessen Beistand glauben, hoffen und lieben oder Buße tun, wie es notwendig ist, um die Gnade der Rechtfertigung zu erlangen, - der sei im Banne."Ein gelehrter Theologe meint, Gott habe den Tieren alles gegeben, womit sie selber ihr Dasein erhalten können: den einen Schnelligkeit des Laufes, den andern Krallen und wieder andern Flügel. Den Menschen aber habe er so geschaffen, daß nur Er, der Schöpfer selber, auch seine ganze Kraft sein wolle.
Der Mensch ist also durchaus unfähig, aus sich selber sein Heil zu wirken, weil Gott gewollt hat, daß der Mensch alles, was er an über-natürlich Gutem besitzen und jemals erwerben kann, nur unter dem Beistand der Gnade empfangen soll.
Aber diesen Gnadenbeistand will der Herr im gewöhnlichen Gang der Vorsehung nur dem schen¬ken, der darum bittet. Das besagt auch der berühmte Ausspruch des Gennadius: „Wir glauben, daß niemand zum Heile gelangt, wenn Gott ihn nicht einlädt, daß niemand sein Heil wirkt, falls Gott ihm nicht beisteht, daß aber niemand Gottes Beistand erlangt, wenn er nicht betet."
Fest steht also einerseits, daß wir ohne den Bei¬stand der Gnade nichts vermögen; andererseits, daß dieser Gnadenbeistand gewöhnlich nur dem von Gott verliehen wird, der betet. Wer wollte da noch die Schlußfolgerung bestreiten, das Gebet sei unbe¬dingt notwendig zum ewigen Heil?
(Hl. Alfons Maria von Liguori, Ist Beten notwendig?, Kap. I)
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