Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen kritisiert Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien über Bischof Tebartz Van Elst
(PM ZpV) Was viele erwartet haben, hat sich nun in vollem Umfang bestätigt: Der auf Druck der Medien zurückgetretene Bischof von Limburg Tebartz van Elst ist nach dem geltenden Recht in jeder Hinsicht rehabilitiert, nachdem endlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft das Untersuchungsverfahren gegen ihn eingestellt hat.
Grund: Keinerlei Tatverdacht. Der auf Bischof Tebartz gelenkte Schatten fällt jetzt ganz und gar auf das zuständige Domkapitel, das in keiner Weise seiner Loyalitätspflicht genügte.
Statt dessen hat es offenbar die Medien zum Erfüllungsgehilfen gegen den eigenen Bischof mißbraucht.
Der aufmerksame Beobachter der Zeitereignisse kann sich noch gut erinnern, wie die „Öffentlich-Rechtlichen“ in abgekarteter Manier wochenlang unisono über Bischof Tebartz herfielen, ihm finanzielle Untreue und privaten Luxus frönende Lebensführung vorwarfen.
Dabei bedienten sie sich der den Bischof ins persönliche Unrecht setzenden Interviewpartner aus dem Domkapitel und aus der sogenannten katholischen Öffentlichkeit, ohne sich zu recherchieren, in welchem Verhältnis diese zu ihrer Kirchlichkeit standen.
Diese Szenerie beruhigte sich erst, als der Papst dem Bischof eine „Auszeit“ verordnete und schließlich dessen Rücktrittsangebot annahm. Nachdem man den Bischof also auf diese Weise „sturmreif geschossen“ hatte, konnte auch die Akte Tebartz bei den Medienvertretern geschlossen werden. Auf jeden Fall hatte man einen unliebsamen Vertreter der Kirche beseitigt.
Falsche Behauptungen wie z.B. über die „Badewanne für 15.000,- €“ werden öffentlich nie zurückgenommen.
Durchgehend wartet man vergeblich auf Richtigstellungen.
Die Art der Pressehatz war von vornherein auf die Person des Bischofs ausgerichtet nach dem Motto: Aliquid hæret mit dem Ziel des Rücktritts des Bischofs, weil der Vorwurf der persönlichen Untreue an ihm „hängen“ blieb, obwohl er nicht zutrifft.
Wer jetzt darauf wartet, dass die „Öffentlich-Rechtlichen“ den Bischof rehabilitieren durch eine Korrekturmeldung im Sinne der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Limburg, der ist „blauäugig“.
Die Kampagne gegen den Bischof hat ja ihren Erfolg gebracht, eine Richtigstellung ist nicht mehr opportun. Das hieße sonst, dass man sich selbst an die moralische Brust klopfen und sich sogar der Desinformation schuldig bekennen müsste.
Ist es nicht an der Zeit, den „Öffentlich-Rechtlichen“ den Geldhahn abzudrehen?
Reinhard Dörner, Vorsitzender des ZpV
Grund: Keinerlei Tatverdacht. Der auf Bischof Tebartz gelenkte Schatten fällt jetzt ganz und gar auf das zuständige Domkapitel, das in keiner Weise seiner Loyalitätspflicht genügte.
Statt dessen hat es offenbar die Medien zum Erfüllungsgehilfen gegen den eigenen Bischof mißbraucht.
Der aufmerksame Beobachter der Zeitereignisse kann sich noch gut erinnern, wie die „Öffentlich-Rechtlichen“ in abgekarteter Manier wochenlang unisono über Bischof Tebartz herfielen, ihm finanzielle Untreue und privaten Luxus frönende Lebensführung vorwarfen.
Dabei bedienten sie sich der den Bischof ins persönliche Unrecht setzenden Interviewpartner aus dem Domkapitel und aus der sogenannten katholischen Öffentlichkeit, ohne sich zu recherchieren, in welchem Verhältnis diese zu ihrer Kirchlichkeit standen.
Diese Szenerie beruhigte sich erst, als der Papst dem Bischof eine „Auszeit“ verordnete und schließlich dessen Rücktrittsangebot annahm. Nachdem man den Bischof also auf diese Weise „sturmreif geschossen“ hatte, konnte auch die Akte Tebartz bei den Medienvertretern geschlossen werden. Auf jeden Fall hatte man einen unliebsamen Vertreter der Kirche beseitigt.
Falsche Behauptungen wie z.B. über die „Badewanne für 15.000,- €“ werden öffentlich nie zurückgenommen.
Durchgehend wartet man vergeblich auf Richtigstellungen.
Die Art der Pressehatz war von vornherein auf die Person des Bischofs ausgerichtet nach dem Motto: Aliquid hæret mit dem Ziel des Rücktritts des Bischofs, weil der Vorwurf der persönlichen Untreue an ihm „hängen“ blieb, obwohl er nicht zutrifft.
Wer jetzt darauf wartet, dass die „Öffentlich-Rechtlichen“ den Bischof rehabilitieren durch eine Korrekturmeldung im Sinne der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Limburg, der ist „blauäugig“.
Die Kampagne gegen den Bischof hat ja ihren Erfolg gebracht, eine Richtigstellung ist nicht mehr opportun. Das hieße sonst, dass man sich selbst an die moralische Brust klopfen und sich sogar der Desinformation schuldig bekennen müsste.
Ist es nicht an der Zeit, den „Öffentlich-Rechtlichen“ den Geldhahn abzudrehen?
Reinhard Dörner, Vorsitzender des ZpV
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